Über dieses Lernangebot

Willkommen im Einführungsmodul zu den Themen Chancengleichheit und Chancengleichheitsgesetz in Baden-Württemberg! Wir freuen uns darauf, Sie auf dieser informativen Reise durch die Grundlagen der Chancengleichheit und die spezifischen Aspekte des Gesetzes in Baden-Württemberg begleiten zu dürfen.

 

Warum gibt es dieses Lernangebot?

Mit dem „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ (kurz: Chancengleichheitsgesetz oder ChancenG) will die Landesregierung das berufliche Vorankommen von Frauen in der Verwaltung gezielt fördern und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern. Das Gesetz soll dazu beitragen, Frauen und Männer im öffentlichen Dienst tatsächlich gleichzustellen und insbesondere mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Es ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten und löste das vormalige Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 ab.

 

Evaluation des Chancengleichheitsgesetzes

Die Wirksamkeit des 2016 novellierten Chancengleichheitsgesetzes wurde überprüft. Eine der Maßnahmen, die die Landesregierung aufgrund der Ergebnisse der Evaluation ergriffen hat, ist dieses E-Learning-Angebot. Das Ziel ist, das Chancengleichheitsgesetz für den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg bekannter zu machen, damit es besser wirkt und seine Ziele besser erreicht. 

 

Für wen ist dieses Lernangebot?

Zielgruppen dieser Lernmodule sind:

- Beschäftigte des gesamten öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg
- insbesondere Führungskräfte, Personalverantwortliche, Entscheidungstragende
- alle Personen, die sich für Gleichstellung interessieren und sich dafür einsetzen
- Interessierte, die in Baden-Württemberg leben und arbeiten
- alle, die mehr über Gleichstellung und das Chancengleichheitsgesetz wissen sollten oder wollen.